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Leichtverletzer bei Verkehrsunfall - Fahren ohne Fahrerlaubnis

Buhnstr. - 17.08.2020

(jd) Am Sonntag Morgen (16.8.) endete die Autofahrt für einen Vlothoer um kurz nach 7.00 Uhr in einer Grundstückseinfahrt in Vlotho-Uffeln. Der 19-Jährige befuhr mit seinem Ford Ka die Buhnstraße in Fahrtrichtung Borlefzener Kirchweg ehe er in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und in einer Einfahrt zum Stehen kam. Dabei wurde eine Steinmauer stark beschädigt und ein Geländer aus der Fassung gerissen. Ermittlungen an der Unfallstelle ergaben, dass der Verursacher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Im Verlauf der Kontrolle vermuteten die Beamten, dass der Vlothoer Betäubungsmittel konsumiert haben könnte. Ein Drogentest verlief positiv. Da er über leichte Schmerzen klagte, wurde der Unfallverursacher vorsorglich ambulant im Klinikum Herford versorgt. Der Ford Ka wurde bei dem Unfall so stark beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste. Es entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro.

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